Meine Leistungen für Sie
Kanonistische Expertise und langjährige Berufserfahrung in der kirchlichen Rechtsprechung

Kirchenrechtliche Beratung und anwaltliche Vertretung
Privathonorarvereinbarung
In den Privathonorarvereinbarungen mit meinen Mandanten orientiere ich mich an den an kirchlichen Gerichten üblichen Honorarsätzen für kirchliche Anwälte.