Kirchliche Anwaltskanzlei
Lic.iur.can. Harald Bergner

Herzlich willkommen auf meiner Homepage!



 Alles Wissenswerte finden Sie weiter unten unter Leistungen, Kosten, Zulassungen, Person und beruflicher Werdegang!


Leistungen und Kosten


Leistungen: Ich biete Ihnen umfassende und kompetente Rechtsberatung in allen kirchenrechtlichen Angelegenheiten und die Vertretung Ihrer Interessen als Anwalt und Prozessbevollmächtigter in Ehenichtigkeits-verfahren, Strafverfahren etc. an allen kirchlichen Gerichten, an denen ich generell als Anwalt zugelassen bin (Einzelfallzulassungen an anderen Gerichten sind jederzeit möglich).


Kosten: Ich halte mich an die in der deutschen kirchlichen Rechtsprechung allgemein übliche und empfohlene Gebührenordnung für kirchliche Anwälte. Die Kosten für eine Rechtsberatung und die rechtliche Vertretung als Anwalt und Prozessbevollmächtigter in einem kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren liegen unter den Sätzen ziviler Rechtsanwälte.

Zulassungen


Ich bin generell zugelassen an den (Erz-) Bi-schöflichen Offizialaten der Kirchenprovinz Bamberg, am Bischöflichen Offizialat Fulda, am Bischöflichen Konsistorium Passau, am Konsistorium des Erzbistums Berlin, am Bischöflichen Konsistorium Augsburg, am Bischöflichen Offizialat Rottenburg und am Erzbischöflichen Offizialat Freiburg i.B.
Fallweise Zulassungen (ad casum) an anderen Gerichten sind möglich.

Person und beruflicher Werdegang


Ich habe Katholische Theologie (Dipl.-Theol. Univ.) und  Kanonistik (Promotion zum Lizentiaten des Kanonischen Rechts Lic. iur. can.; Dissertation: "Rechtsschutzmöglichkeiten in einem außergerichtlichen Strafverfahren") an der Ludwig-Maximilians-Universität München studiert und die Zweite Dienstprüfung als Pastoralreferent absolviert.
Neben früheren Tätigkeiten in der Pfarr-seelsorge, als Religionslehrer und in der Religionslehrerausbildung (diözesaner Ausbildungsleiter für das Fernstudium "Katholische Religionslehre" an der Domschule Würzburg) bin ich seit 26 Jahren in der kirchlichen Rechtsprechung tätig. Aktuell übe ich die Ämter des Ehebandverteidigers und des Vernehmungsrichters am Bischöflichen Konsistorium Regensburg aus und bin seit 01.07.2022 teilabgeordnet für das General-vikariat und die Rechtsabteilung des B. Ordi-nariates Regensburg. 
Mit der Umsetzung der Eheprozesssrechts-reform von Papst Franziskus durch das MP Mitis Iudex habe ich mich auch wissen-schaftlich auseinandergesetzt. Veröffentlichung: Die Stellung des defensor vinculi im kirchlichen Ehenichtigkeitsver-fahren nach Inkrafttreten des MP Mitis Iudex - Betrachtungen aus Sicht der kirchlichen Gerichtspraxis, in: DPM Band 24 (2017), S. 165-175.
Ich bin Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Kirchenrecht. 
Impressum
Anwalt Lic.iur.can. Harald Bergner
An der Klosterbreite 7
93051 Regensburg
Telefon   0941 - 94 28 207
Fax   0941 - 46 520 960
E-Mail   harald.bergner@kirchliche-anwaltskanzlei-bergner.de
Internet   www.kirchliche-anwaltskanzlei-bergner.de

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